Aktueller Fachbeitrag · Frankfurt am Main, Januar 2024
Stellplatzsatzung im Fokus: Zeit für eine kritische Neubewertung
Warum starre Vorgaben zeitgemäßer Mobilität und Wohnraumentwicklung im Weg stehen.
Ein Beitrag von Majeed Shams und Leonie Ries.
Die Debatte um die Stellplatzsatzung hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Als Architekt und Planverfasser von Bauanträgen sowie ehemaliger Prüfer in der Bauverwaltung erlebten wir die Auswirkungen dieses Instruments sehr intensiv. Starre Vorgaben können erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen — betroffen sind Bauwillige ebenso wie Genehmigungsbehörden.
Viele hessische Gemeinden regeln die Parkierung über eine „Stellplatzsatzung“ mit stark variierenden Anforderungen (typisch 1,5 – 2,0 Stellplätze pro Wohneinheit). Diese Zahlen basieren häufig auf Erfahrungswerten statt auf belastbaren Prognosen und weichen vom tatsächlichen Bedarf ab.
Die Stellplatzproblematik erzwingt oft eine „umgekehrte Planung“ — die Anzahl der Wohneinheiten wird an nachweisbare Stellplätze angepasst. Das führt zu nicht marktgerechten Wohnungsgrößen, verhindert Nachverdichtung und verteuert Mieten durch Tiefgaragen. Alternative Konzepte wie Zonen mit qualitativ hochwertiger ÖPNV-Erschließung, Quartiers-Mobilitätskonzepte mit Fahrrad- und Sharing-Fokus oder Stellplatzobergrenzen sind zeitgemäßer.
Wir plädieren dafür, die Stellplatzsatzung nicht als statisches Instrument zu betrachten, sondern als dynamische Regelung, die sich zeitgemäßem Mobilitätsverhalten anpasst — im Interesse der Wohnraumschaffung und einer nachhaltigen Verkehrswende.
#Bauplanung #Baugenehmigung #Stellplatzsatzung #Städtebau #Baupolitik #Immobilien #Wohnungsbau #Verkehrsplanung · © 2024 Majeed Shams